Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.
Vertragsverhältnisse
Die
Firma eBike-Verleih-Oberteuringen tritt als Anbieter der
Vermiet-Dienstleistung auf. Der Vertrag wird zwischen dem Mieter und
dem Vermieter geschlossen.
2.
Übernahme
Vor
der Nutzung muss sich der Mieter mit der Funktionsweise der E-Bikes
vertraut machen. Der Mieter ist verpflichtet, vor Fahrantritt das
E-Bike auf Verkehrssicherheit, Funktionstüchtigkeit und Mängel hin
zu überprüfen. Liegt bei Beginn der Nutzung ein technischer Mangel
vor, der die Verkehrssicherheit offensichtlich beeinträchtigen
könnte, hat der Mieter dies unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen
und die Nutzung des E-Bikes sofort zu beenden.
3.
Rückgabe
Der
Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Ablauf der im Mietvertrag
angegebenen Mietzeit dem Vermieter an dem im Mietvertrag angegebenen
Ort während der Öffnungszeiten zurück zu geben. Das Fahrzeug sowie
sämtliches vom Vermieter zur Verfügung gestelltes Zubehör muss in
einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden. Bei Verlust oder
Beschädigung wird dies dem Mieter in Rechnung gestellt.
4.
Verlängerung der Mietdauer
Eine
Verlängerung des Mietverhältnisses ist nur mit Zustimmung des
Vermieters möglich. Der Vermieter kann ohne Angabe von Gründen eine
Verlängerung verweigern.
5.
Mindestalter
Der
Mieter muss bei Mietantritt ein Mindestalter von 14 Jahren
aufweisen.
6.
Helme
Es
besteht Helmpflicht. Diese stehen bei Buchung gegen Gebür zur
Verfügung.
7.
Haftung des Mieters (inkl. Diebstahl)
Der
Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Gegenstände sachgemäß und
sorgfältig zu nutzen. Das E-Bike muss immer an festen Gegenständen
festgeschlossen werden, auch bei kurzer Abstelldauer. Der Mieter ist
verantwortlich für jegliche Schäden, welche aus Nachlässigkeit
oder unsachgemäßem Gebrauch entstehen. Die Nutzung zu Rennzwecken,
für eine rennmäßige Fahrweise und das Befahren von nicht für den
Radverkehr freigegebenen Wegen ist untersagt. Bei Unfallschäden,
Verlust, Diebstahl oder unsachgemäßer Behandlung haftet der Mieter
für die Kosten der Reparatur bzw. des Wiederbeschaffungswertes. Bei
Personenschäden haftet der Mieter.
8.
Haftung des Vermieters
Es
gilt das Fahren auf eigenes Risiko. Der Vermieter übernimmt
keinerlei Haftung für Sach- oder Personenschäden durch unsachgemäße
Verwendung des Vermietobjektes. Für unvorhersehbare Schäden (Defekt
an der Bereifung, Bowdenzug o. ä.) übernimmt der Vermieter keine
Haftung. Der Vermieter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der
groben Fahrlässigkeit.
9.
Stornierungsbedingungen
Der
Mieter kann seine Reservierung bis 3 Tage / 72 Stunden vor Mietantritt
kostenlos stornieren. Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen
werden 100 % der Mietgebühr fällig.
10.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der
Vertrag untersteht deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand
ist das Amtsgericht am Ort des Vermieters.
11.Buchung
und Bezahlung
Der
Mieter kann die Buchung, telefonisch oder per E-Mail abwickeln.
Bezahlung ist per, Vorauskasse, Kreditkarte oder bar möglich.
Tavernengasse 6
88094 Oberteuringen
Deutschland
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